An- und Abmeldung

Checkliste für KFZ-An- und Abmeldungen

**ACHTUNG** SEIT 01. 11. 2002 WERDEN BEI JEDER AN/UM-MELDUNG NUR NOCH DIE EU-KENNZEICHEN AUSGEGEBEN (am linken Rand ein blaues Emblem mit "A" und EU-Wappen) - daher bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung neuer Kennzeichen, falls Sie Ihre alte Nummern-/Buchstabenkombination beibehalten wollen.

ANMELDUNG EINES NEUWAGENS

  • Vollmacht
  • Meldebestätigung (kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
    bei Gewerbebetrieben: Gewerbeschein oder Konzessionsdekret
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung / Typisierungsbescheid (Import)
    NOVA-Bestätigung (Motorräder ab einschließlich 125 ccm)
  • Besitznachweis (z. B.: auf der 1. Seite vom Typenschein eingetragen, Kaufvertrag, Rechnung)
  • Lichtbildausweis oder Führerschein
  • Leasingfahrzeug: Benützungsbewilligung der Leasingfirma
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)

ANMELDUNG EINES GEBRAUCHTWAGENS

  • Vollmacht
  • Meldebestätigung (kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
    bei Gewerbebetrieben: Gewerbeschein oder Konzessionsdekret
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung / Typisierungsbescheid (Import)
  • Besitznachweis (z. B.: auf der 1. Seite vom Typenschein eingetragen, Kaufvertrag, Rechnung)
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Lichtbildausweis oder Führerschein
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)

ANMELDUNG WECHSELKENNZEICHEN

  • Typenschein
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Kennzeichen (wenn noch kein EU-Kennzeichen)
  • Zulassung von allen auf dieses Kennzeichen bereits zugelassenen Fahrzeugen
  • Unterlagen für neues Fahrzeug (siehe oben Neuwagen oder Gebrauchtwagen)

ABMELDUNG EINES KFZ

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Zulassung
  • Nummerntafeln - gereinigt


KFZ-KENNZEICHEN WURDEN GESTOHLEN

  • Vollmacht
  • Original-Verlustanzeige (Der Diebstahl muss sofort bei der jeweiligen Polizei gemeldet werden.)
  • Typenschein
  • KFZ-Prüfbericht (Pickerl)
  • Zulassung
  • Nummerntafel - wenn noch eine vorhanden

HINTERLEGUNG DER KENNZEICHEN

  • Vollmacht
  • Kennzeichen
  • Zulassung

WIEDERAUSFOLGUNG DER KENNZEICHEN

  • Vollmacht
  • Versicherungsbestätigung (wird vom Makler ausgestellt)

ZULASSUNGSUMSCHREIBUNG

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Meldezettel bzw. Heiratsurkunde (Meldezettel kann auch von der Zulassungsstelle ausgedruckt werden)
  • Zulassung


VERLUST DER ZULASSUNG

  • Vollmacht
  • Typenschein
  • Verlusterklärung ausfüllen (Formular beim Makler oder bei der Zulassungsstelle erhältlich)
Ansicht des Büros
30.01.12 20:40

Bodenmarkierungen im Winter

Tatsache ist, dass besonders Autofahrer ständig mit Paragrafen konfrontiert sind und die Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles hier besonders oft zum Einsatz kommt. Die Experten don D.A.S. haben...


30.01.12 20:30

Befristeter EU-Führerschein ab 2013

Tatsache ist, dass besonders Autofahrer ständig mit Paragrafen konfrontiert sind und die Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles hier besonders oft zum Einsatz kommt. Die Experten don D.A.S. haben...


30.01.12 20:15

Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges

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