Wissenswertes
Beschädigung eines geparkten Fahrzeuges
Tatsache ist, dass besonders Autofahrer ständig mit Paragrafen konfrontiert sind und die Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles hier besonders oft zum Einsatz kommt. Die Experten don D.A.S. haben häufig gestellte Fragen rund ums Auto gesammelt und geben profunde Antwort.
Lesefrage: Wenn ich beim Ausparken ein Auto beschädige, reicht es danach, einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu stecken, oder muss man die Polizei rufen bzw. am Kommissarit eine Anzeige erstatten? Wie lange hat man für die Anzeige Zeit, ohne wegen Fahrerflucht belangt zu werden, falls z.B. ein Passant in der Zwischenzeit Anzeige erstattet?
D.A.S. Rechtschutz: Nach §4 Abs. 5 gilt als Identitätsnachweis bei einem Verkehrs- ereignis das beidseitige Austauschen von Name und Adresse. Dies wird in der Regel durch Vorweisen des Führerscheins und Zulassungsscheins erfolgen. Handelt es sich um einen Parkschaden, bei dem der Lenker des gegnerischen Fahrzeugs nicht anwesend ist, ist entweder "ohne unnötigen Aufschub" die nächste Polizeistelle aufzusuchen oder die Polizei zu rufen. Das Hinterlassen eines Zettels mit Name und Anschrift oder der Telefonnummer hinter dem Scheibenwischer reicht in diesem Fall nicht.
Quelle: VM Der Versicherungsmakler, Ausgabe Oktober 2011
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