Wissenswertes
Rotes Kennzeichen für Kfz-Radträger
Die 28. KFG-Novelle brachte eine Änderung beim Radtransport, wodurch das mühsame Ummontieren des Kfz-Kennzeichens entfällt. Dass man sich diese „dritte“ Nummerntafel bestellen kann, wissen laut ARBÖ aber oft nicht einmal die Behörden.
In Österreich gibt es rund drei Millionen Radfahrer. Viele packen ihre „Drahtesel“ auf den Kfz-Heckträger und fahren damit hinaus ins Grüne oder nehmen sie mit in den Urlaub.
Gestört wird die Vorfreude am Freizeitvergnügen, wenn der Fahrradträger das Autoheck – und damit das Nummernschild – verdeckt. Denn genau das darf laut Gesetz nicht sein. Zähneknirschend wird dann die Kennzeichentafel ab- und auf den Heckträger ummontiert.
Abholung binnen weniger Tage
Dabei, so erinnert der Autofahrerclub ARBÖ, ist diese lästige Arbeit gar nicht mehr notwendig. Seit dem Vorjahr gibt es eine Erleichterung für Besitzer von Pkw-Fahrradheckträgern: Aufgrund der 28. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) können eigene rote Kennzeichentafeln für den Radträger benutzt werden.
Anträge dazu nehmen die Kfz-Zulassungsstellen der Versicherer entgegen. Anfragen des VersicherungsJournals bei verschiedenen Zulassungsstellen ergaben, dass der Kunde die rote Tafel mit seinem Kfz-Kennzeichen in der Regel drei bis fünf Tage nach Bestellung abholen kann.
Mitnehmen und montieren
Das rote Kennzeichen kostet 8,50 Euro. Zur Ausfolgung empfiehlt der ARBÖ die Mitnahme folgender Papiere benötigt: amtlicher Lichtbildausweis, Zulassungsschein und Typenschein des Fahrzeuges. Das Kennzeichen wird in die Zulassung eingetragen und kann danach sofort montiert werden.
Was für die Versicherungen selbstverständlich ist, scheint sich „höheren“ Orts jedoch noch nicht durchgesprochen zu haben. „Seit einem Jahr kann man dieses dritte Kennzeichen beantragen. Zahlreiche Anrufe beim ARBÖ bestätigen, dass oft nicht einmal die Behörden wissen, wie man dazu kommt“, kritisiert ARBÖ-Verkehrsexperte Thomas Woitsch.
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